Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie unsicher sind ob Ihre Reise durchgeführt wird und sie den Insolvenzverwalter veranlassen möchten eine (Garantie-)Erklärung zur Durchführung der Reise abzugeben und es sich um eine Pauschalreise handelt.
Senden Sie eine Kopie des Schreiben an den Deutschen Reisepreissicherungsfonds.
Wenn der Insolvenzverwalter auf dieses Schreiben nicht antwortet, kann er auf der Erfüllung des Reisevertrages zu einem späteren Zeitpunkt nicht bestehen. Der Deutsche Reisepreissicherungsfonds ist dann verpflichtet, diejenigen Beträge zu erstatten, die Sie bereits an der Unternehmen der FTI Gruppe gezahlt haben.
Hinweis: Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass zur Zeit unterschiedliche Rechtsansichten darüber bestehen, ob der Deutsche Reisepreissicherungsfonds zur Erstattung verpflichtet ist, wenn Sie (der Kunde) eine Flex-Option wahrnehmen oder die Auflösung des Vertrages bewirken. Wenn Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich von einem unserer Vertragsanwälte beraten.