Formblätter für Reisebüros zur Unterrichtung des Reisenden

Sie erhalten alle Formblätter, die Sie benötigen, um Ihre Kunden rechtssicher im Sinne des § 651w BGB bei verbundener Reiseleistung zu informieren in einem Paket.

Die jeweiligen Formulare enthalten Gestaltungshinweise und sind auf Ihr Unternehmen anzupassen.

  • Anlage 14 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) – einziger Besuch oder Kontakt mit Reisebüro – Beförderung durch Reisebüro
  • Anlage 15 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) – 24 Stunden Regel – Beförderung durch Reisebüro
  • Anlage 16 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) – einziger Besuch oder Kontakt mit Reisebüro – Keine Beförderung durch Reisebüro
  • Anlage 17 (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b) – 24 Stunden Regel – Keine Beförderung durch Reisebüro